Mai 30th, 2010 Geldspielautomaten
Im rein rechtlichen Sinne sind Geldspielautomaten (amtlich: »Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit «, von Spielern als »Daddelkästen« bezeichnet) nicht den Glücksspielen zuzurechnen.
Der Gesetzgeber hat für das Automatenspiel eine Reihe von Vorschriften erlassen, die Gewinne und Verluste mit Vermögenswert ausschließen sollen, um es vom Glücksspiel abzugrenzen und für eine gewerbliche Betätigung zu öffnen. Die Vorgaben der Spielverordnung sind [...]
