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 Toleranzentwicklung

Herr K., 27 Jahre

»Ich hab’ da bald an 3 Kästen [Spielautomaten] gleichzeitig gespielt, ich hab’ auch viel gewonnen, muss ich dazu sagen. Ich hab’ eigentlich unerträglich viel Glück gehabt im Spielen, und da musste ich schon bald an 3 Kästen spielen. (…) Beim Risikospiel ging es bis zum Anschlag hoch oder eben nicht. (…) Und ich meinte, ich hätte da’n Trick rausgekriegt, mit dem ich auf 100 hochdrücken konnte. Das klappte auch fast immer. Lang 5, lang 10, lang 40, kurz 100, das klappte ziemlich oft, also eigentlich hab’ ich viel auf 100 gedrückt. Aber selbst wenn ich 4, 500, 600 Mark voll hatte, ich hab’ solange gespielt, bis das Geld alle war.«



 Erfolglose Abstinenzversuche

Herr B., 27 Jahre

»2, 3 Monate ging das eigentlich. (…) Also ich hab’ versucht, mich ab zulenken. Obwohl mir das nicht immer ganz leicht gefallen ist. Manchmal hab’ ich mich schon angezogen und war auf dem Weg dahin [in die Spielhalle], aber dann hab’ ich irgendwie doch noch die Kurve gekriegt und mir gesagt, nee, jetzt, das darfst du nicht. Das ging eigentlich in den Monaten. Dann hab’ ich ja im November das erste Geld gekriegt von der Firma, und da ging das eigentlich wieder richtig los, wo ich mir gesagt hab’, so, jetzt haste mehr Geld, jetzt kannste ja auch wieder öfter spielen gehen. Also das war mein erster Gedanke, 2 Tage bevor ich das erste Geld gemacht hab’. Von dem Augenblick an hab’ ich immer dran gedacht, so, dann und dann gehste hin zur Spielhalle. Und nachdem ich Miete und das bezahlt hatte, das hatte ich mir fest vorgenommen. Ja, und dann bin ich den Morgen, wo das Geld da sein musste, zur Bank hingegangen und hab’ es abgeholt. Aber anstatt Geld für Miete und Strom gleich zu überweisen, (…) war der erste Weg von  ner Bank aus gleich um 10-Uhr morgens in ’ne Spielhalle rein.«´
 
 
Herr P., 42 Jahre

»Man kann sich das so oft vorgenommen haben, ich fahr’ nimmer runter [in die Spielbank], und kaum hat man wieder Geld in Aussicht gehabt oder ‘n Scheck gekriegt vormittags, dann hat man den eingelöst und ist vormittags schon runter gefahren. (…) Es gibt keine Erklärung, warum man das macht. Aber es ist so. (…) Wie ’ne Kurzschlussreaktion ist das. (…) Man hofft immer wieder (…), dass man wieder dabei ist oder dass man doch einmal ein Ding abzieht (…). Ich weiß nicht, es ist logisch gar nicht erklärbar, weil es auch nicht logisch ist. Es ist halt so.«
 
 
Herr H., 45 Jahre

»Ich geh’ nie mehr, nie wieder, hab’ ich mir geschworen und wieder geschworen, nie mehr geh’ ich hin. Das war absolut (…), und am nächsten Tag bin ich wieder hin. Ich hab’ mich die ganze Nacht damit beschäftigt, mit der ganzen Sache. Ich hab’ gesagt, ich hab’ mich nicht unter Kontrolle gehabt, wenn ich mich unter Kontrolle gehabt hätte, wäre das nicht passiert. Ich mein’, ich hab’ immer noch an mein System geglaubt, immer noch eigentlich. (…) Ich hab’ meine Permanenzen angeguckt, die aufgeschriebenen, notierten Zahlen, und hab’ das alles nochmal durchgerechnet. Wenn ich so und so gesetzt hätte, dann hätte ich gewinnen müssen und eigentlich nichts verlieren dürfen. Und mit der Erkenntnis bin ich am nächsten Tag wieder hingefahren.«



 Vernachlässigung des Berufs und Beeinträchtigung des Sexuallebens

Herr P., 42 Jahre

»(…) das Ganze hat sich natürlich beruflich geäußert, das Geschäft hat sich zurückgebildet oder ist vernachlässigt worden, weil man ja das Interesse gar nicht mehr so gehabt hat. Es hat sich hauptsächlich ums Spielen gedreht, man ist kaputt zurückgekommen, ja, dann hat man so den Auftrieb nicht gehabt für’s Geschäft (…), hat sich mehr Gedanken gemacht, wie wieder runterkommen [in die Spielbank], und das Geschäft ist immer bedeutungsloser geworden. Das hat man auch an den Umsätzen gemerkt, die sind natürlich zwangsläufig zurückgegangen. (…) Gegenüber früher, wo ich da 10000 Mark verdient hab’, waren’s zum Schluss bloß noch 3000 Mark oder 2000 Mark. (…) Wenn man da in der Früh’ um 4 oder was heimkommt, ganz kaputt oder so, und muss der Frau sagen, dass man wieder 3000 Mark verspielt hat oder 5000, ist die auch nicht unbedingt sehr empfänglich für Liebe oder sowas und man selber auch nicht.«
 
 
Herr M., 25 Jahre

»Ich hab’ mal bei einer Firma extra gekündigt, weil ich Geld haben wollte. Ich wollte unbedingt zocken und habe keinen Vorschuss gekriegt. Da hab’ ich gesagt, ich kündige und bin 2 Tage nicht gekommen. Dann konnte ich mein Geld ab holen, einfach so. Mit 450 Mark bin ich in die Stadt gefahren, bin in die Halle. Ich hab’ 6 Kisten bedient. In 2 Stunden war das Geld weg, (…) da hab’ ich gedacht, jetzt haste kein Geld, keine Arbeit, kein Garnichts.«



 Vernachlässigung von sozialen Kontakten und Hobby

Herr E., 30 Jahre

»Die Freundin hat mal angerufen, wollte was unternehmen. Nee sag’ ich, ich hab’ heute keine Zeit, ich muss noch weg, du kannst ja mitkommen, und da gab’s natürlich wieder Krach, war beschissen. (…) Ich würde sagen, da ist unsere Beziehung so ziemlich in die Brüche gegangen. (…) Die hat mich des öfteren deswegen zur Sau gemacht, es gab’ also deswegen häufig Streit. Ich war Tag und Nacht unterwegs. Sie hat versucht, mich davon abzuhalten, dann bin ich gereizt geworden, hab’ sie angeschrien. Ich wollte eigentlich im September mit ihr in Urlaub fahren. Hatte ich auch Urlaub, aber kein Geld mehr. Ja, zu der Zeit war’s auch keine Beziehung mehr, (…) das war mir zu diesem Zeitpunkt fast egal. (…) Irgendwo waren diese ganzen Freundschaften, Be ziehungskisten bedeutungslos zu dem Zeitpunkt. (…) Im [Motorrad-]Club war’s soweit, dass sie mich bald rausschmeißen wollten. (…) Ich war ja kaum noch da. (…) Am Wochenende war’s mir auch wichtiger, in ’ner Baccarabude zu sitzen. Bin doch kaum noch Bock gefahren den Sommer über  Im Gegenteil, ich hab’ die 1100er vergammeln lassen, könnt’ ich mich heute noch für in A… treten. Hab’ ich kein Interesse mehr dran gehabt.«



 Illegales Glücksspiel

Herr S., 35 Jahre

»(…) Und dann den ganzen Weg schon aufgedreht, heute packst du es. Garantiert, muss ja gut gehen. (…) Irgendwie war ich richtig geil darauf dahinzu kommen. (…) Das war wie so’n Magnet, der mich angezogen hat. Ja, wenn ich reinkam, war ich erstmal eigentlich völlig ruhig. Und wie ich ins Spiel eingegriffen habe, ging es wie so’n Fieber los. Dann hat’s mich gepackt, dann wollte ich einfach das durchziehen, was ich mir vorgenommen hab’. Dass ich eben an dem Tag den großen Coup starte.«

Herr S., 27 Jahre

»In dem Augenblick, wo ich die Karten hochhebe, bin ich unheimlich nervös. Zeig’ den anderen das aber nicht. (…) Mein Magen zieht sich zusammen, mein Mund ist trocken, und unheimlich viel geraucht hab’ ich. Irgendwie wie so’n Schauer ist das, heiß, kalt, wie so’n Wechselbad. Guckt man in die Karten, entweder hat man ein dummes Gefühl im Magen, schmeißt’ die Karten weg, wenn man verloren hat, oder man hat so’n innerliches Grinsen, wenn man sieht, dass man gute Karten hat. Das war auch so extrem, so Himmel und Hölle gegeneinander. Einmal ganz oben. (…) Als ob man über sämtlichen Wolken schwebt.«
 
 
Herr E., 30 Jahre

»Das war also ’ne Zeit, ich stand eigentlich neben mir selber. So im nachhinein, ich hab’ mir das im Knast mal so in Ruhe durch ’n Kopf gehen lassen, irgendwo war ich ja auch gar nicht mehr ich selber. Ich weiß nicht, wie ich das ausdrücken soll. Ganz am Anfang, wo ich angefangen hab’, also an Geldspielgeräten, hab’ ich das alles problemlos unter Kontrolle gehabt. Ich hab’ mir gesagt, gut, mein’ Einsatz, den verspiel’ ich, bin auch mal ’n bisschen extremer geworden, wo ich 2-, 300 verspielt hab’. Aber so schlimm wie es beim Baccara war, da hat mich im Prinzip ’n Tausendmarkschein nicht mehr interessiert. Aber das ging mir gar nicht so sehr um das Geld, das war überhaupt dieses Gefühl beim Spielen. Ich hab’ da gesessen, klatschnasse Hände, was machen die nächsten Karten jetzt. Und wenn ich dann mal verloren hatte, hab’ ich direkt hinterher gesetzt, weil, mal gucken, ob man beim nächsten Zug Glück hat. Und das Geld spielte auch irgendwann keine Rolle mehr. Geld war immer nur Plastik. (…) Die Plastikjetons verkö  erten zwar das Bargeld, aber ich hab’ sie eben nicht als solches akzeptiert.«



 Geldspielautomaten

Im rein rechtlichen Sinne sind Geldspielautomaten (amtlich: »Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit «, von Spielern als »Daddelkästen« bezeichnet) nicht den Glücksspielen zuzurechnen.
 
Der Gesetzgeber hat für das Automatenspiel eine Reihe von Vorschriften erlassen, die Gewinne und Verluste mit Vermögenswert ausschließen sollen, um es vom Glücksspiel abzugrenzen und für eine gewerbliche Betätigung zu öffnen. Die Vorgaben der Spielverordnung sind (Bundes-Gesetzblatt I, 1985, S. 2245, 1990, S. 2392, 1993, S. 460 und 2001, S. 2992):
1. maximaler Einsatz pro Spiel: 0,20 EUR,
2. Höchstgewinn pro Spiel: 2 EUR, 100 Sonderspiele (50 Sonderspiele im Risikospiel),
3. Mindestlaufzeit pro Spiel: 12 Sekunden,
4. Mindestauszahlungsquote: 51,7% (mindestens 60% der durch den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz verringerten Einsätze). Gestattet ist die Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (maximal 10 Geräte auf einer Fläche von mindestens 150 qm), Gaststätten und Wettannahmestellen (jeweils maximal 2 Geräte).
 
Diese gesetzlichen Bestimmungen sollen die Gefahr unangemessen hoher Verluste in kurzer Zeit ausschließen [§ 33e Gewerbeordnung (GewO)], den Spieler schützen (§ 33f GewO) und eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs verhindern (§ 33i GewO). Über die Verknüpfung von Spielabläufen ist es der Automatenindustrie jedoch gelungen, Spielsysteme (Sonder- und Risikospiele) einzuführen, die die intendierte Abgrenzung unterlaufen. In den Sonderspielserien wird zumeist der Höchtgewinn von 2 EUR mit einer Chance von 50% und mehr (maximal 78%, Prüfregel) gewährt, so dass beispielsweise 150 Sonderspiele (häufig als Freispiele angeboten) zu Gewinnen von 150 bis 234 EUR führen. Die Serien werden nach Einlauf bestimmter Symbolkombinationen auf den in der Regel 3 Walzen/Scheiben der Automaten ausgelöst. Beim Risikospiel lassen sich Gewinne des Grundspiels per Tastendruck schrittweise auf bis zu 150 Sonderspiele verdoppeln. Sind 50 höherwertige Sonderspiele (wie »Moneyspiele«) erzielbar, die durch Merk malsübertragungen und Risi  spiel zusätzliche Sonderspiele ermöglichen, wird die in der Spielverordnung festgelegte Höchstgrenze auch schon mal überschritten (Meyer, 1998). Der Spieler kann somit beispielsweise 50 EUR (Gegenwert von 50 Sonderspielen) einsetzen bzw. riskieren, um 100 EUR (100 Sonderspiele) zu gewinnen. Stopp-, Start- und Risikotasten beziehen den Spieler aktiv in den Spielablauf ein, obwohl deren Betätigung – außer beim Nachstarten der ersten Walze/Scheibe – gar keinen Einfluss auf das Spielergebnis hat, da es im Steuerungsprogramm der Automaten bereits vorbestimmt ist.
 
Der durchschnittliche Dauerverlust beim Automatenspiel beläuft sich auf 29 EUR pro Stunde (48,3% des Bruttoeinsatzes) an einem Gerät, maximal kann der Verlust 60 EUR betragen. Bei gleichzeitigem Spiel an zwei Automaten über fünf Stunden ergeben sich beispielsweise Verluste von 290 EUR bzw. 600 EUR. ! Die Verluste können damit vermögensgefährdende Ausmaße annehmen. Allein bei Berücksichtigung des stündlichen Durchschnittsverlustes an einem Gerät zeigt sic   dass der Betrag den durchschnittlichen Bruttostundenlohn eines Arbeiters im produzierenden Gewerbe in Höhe von 15 EUR (in 2003) bei weitem übersteigt. Dieser potenzielle Maßstab weist gleichfalls den Gewinnanreizen einen Vermögenswert zu, so dass die juristische Unterscheidung zwischen Geldspielgeräten als »Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit« (Gewerberecht) und »Glücksspielen« (Polizei- und Ordnungsrecht) nicht mehr haltbar ist. Nach der Expansion der Spielhallen in den 80er- Jahren, offensichtlichen Fehlentwicklungen und kritischen Diskussionen zum Thema »Spielsucht« in der Öffentlichkeit forderte der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom 20.4.1989 (BT-Drucksache 11/3999, 4244) u.a. Maßnahmen zur Minderung der von Geldspielgeräten ausgehenden Spielanreize.
 
Zur Vermeidung gesetzlicher Maßnahmen hat daraufhin das Bundesministerium für Wirtschaft mit der Automatenindustrie »freiwillige selbstbeschränkende Vereinbarungen« ausgehandelt, die seit dem 4. November 1990 in Kraft sind (BT-Drucksache 11/62  ), wie:
 
▬ Begrenzung der durch Kumulierung zu gewinnenden Sonderspiele auf 150 Spiele,
 
▬ Beschränkung des Münz-Gewinnspeichers auf maximal 25,56 EUR, 
 
▬ Einrichtung einer Zwangspause von 3 Minuten nach einer Stunde ununterbrochenen Spielens,
 
▬ Warnhinweise auf der Frontscheibe der Geräte (⊡ Abb. 2.3),
 
▬ Bereitstellung von Informationsmaterialien zu den Gefahren des Vielspielens,
 
▬ Verhinderung des gleichzeitigen Bespielens von mehr als 2 Geldspielgeräten,
 
▬ Einschränkung der Werbung für Geldspielautomaten.
 
 
Der Glücksspielcharakter des Automatenspiels ist durch die Bestimmungen aber unangetastet geblieben. Zudem hat die Automatenindustrie die freiwilligen Vereinbarungen, deren Einhaltung die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Tech nische-Bundesanstalt, PTB) ohnehin nicht einfordern kann, in einem zentralen Punkt bereits abgeändert, um den Spielanreiz zu erhöhen. Die Begrenzung der durch Kumulierung zu gewinnenden Sonderspiele auf 150 Spiele wurde im Jahr 1998 durch die Schlichtungsstelle der Automatenhersteller a  gehoben, der Zähler zur Erfassung des Grenzwertes eingespart. Über die wiederholte Risikoanwendung und nacheinander einlaufende Sonderspielserien ist seitdem der Gewinn einer theoretisch unbegrenzten Anzahl von Sonderspielen möglich.
 
Das Automatenspiel ist außerdem schneller geworden. Durch die Einführung überlappender Spiele können einzelne Spiele (in der Wahrnehmung) nur 6 Sekunden dauern, da der Beginn bereits vorher stattfindet, ohne dass es der Spieler bemerkt. Die PTB hat Gewinnballungen durch die Aneinanderreihung von Sonderspielen mit Geldgewinnen von mehr als 1600 EUR (bei einem ursprünglichen Einsatz von 0,20 EUR für das auslösende Spiel) ermittelt. Festgestellte Extremwerte für Verlustsummen lagen bei 490 EUR in 10 Stunden an einem Gerät, bei einer Spieldauer von 15 Sekunden (PTB, 1999). Der potenzielle Gewinnbetrag erhöht sich darüber hinaus durch Jackpot-Gewinne bis zu 10000 EUR, die Spielstättenbetreiber unter den teilnehmenden Spielern auslosen. Die offensichtlichen Lücken in der Spielverordnu  , wie der fehlende Ausschluss von Merkmalsübertragungen, und die mangelnde Transparenz des Regelwerkes lassen eine Novellierung als dringend notwendig erscheinen.
 
Die PTB (1999) schlägt vor, in der Spielverordnung Eckwerte für Verluste und Gewinne des Spielers festzulegen, die die gebotenen Werte direkt vorgeben. Neben den Grenzwerten für das Einzelspiel (Mindestspieldauer, Höchstwerte des Einsatzes und der Auszahlung) sind zusätzliche, auf Zeitintervalle bezogene Grenzwerte erforderlich, um die Gewinne und Verluste des Spielers in gewünschten Schranken zu halten. Die von der PTB in Absprache mit dem Verband der Deutschen Automatenindustrie vorgegebenen und in die politische Diskussion eingeführten Werte orientieren sich allerdings an den durch intensive Nutzung der vorhandenen Lücken bereits realisierten Werten. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Spielverordnung sieht unter anderem vor: Die Mindestspieldauer soll nur noch 3 Sekunden betragen, bei maximale  Einsätzen von 0,20 EUR und Höchstgewinnen von 2 EUR je Spiel.
 
▬ Bei einer Verlängerung der Spieldauer sollen Höchsteinsätze von 2,51 EUR und Höchstgewinne von 25,10 EUR je Spiel (bezogen auf ein 74-Sekunden-Spiel) möglich sein.
 
▬ Die Summe der Verluste darf im Verlauf einer Stunde 90 EUR zuzüglich der am Tage der Antragstellung geltenden Umsatzsteuer nicht übersteigen.
 
▬ Die Summe der Gewinne darf im Verlauf einer Stunde nicht höher sein als 500 EUR.
 
▬ Nach einer Stunde Spielbetrieb muss eine Spielpause von mindestens 5 Minuten erfolgen.
 
▬ Die Speichermöglichkeit von Geldbeträgen in Münz- und Gewinnspeichern wird in der Summe auf 25 EUR begrenzt.
 
▬ In Gaststätten und Wettannahmestellen wird die zulässige Zahl der Geldspielgeräte auf 3 erhöht. In Spielhallen sollen zukünftig 15 Geräte sowie 2 Mehrfach-/Gesellschaftsspielgeräte mit Geldgewinnen (z. B. Black-Jack-Automaten) zulässig sein. Die Mindestquadratmeterzahl wird entsprechend auf 10 m2 gesenkt.
 
▬ An Geldspielgeräten sollen deutlich sichtbare, sich auf den übermäßige Vielspielen und auf den Jugendschutz beziehende Warnhinweise sowie Hinweise auf Therapiemöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten angebracht werden. Die Aufsteller haben in einer Spielhalle Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen.
 
▬ Der Antragsteller der Zulassung eines Geldspielgerätes soll eine verbindliche Erklärung abgeben, dass a) aus den Einsätzen Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung im Gerät kein höherer Betrag als 29 EUR zuzüglich der Umsatzsteuer je Stunde verbleibt, b) die Gewinnaussichten zufällig sind und für jeden Spieler dem Grunde nach gleiche Chancen für das angebotene Spiel eröffnet werden und c) die Möglichkeit vorhanden ist, den Kasseninhalt auszulesen. 
 
Der Referentenentwurf sieht darüber hinaus ein grundsätzliches Verbot von Gewinnspielgeräten vor, die unter dem Begriff »fun games« subsumiert werden. Die neue Spielverordnung soll in 2005 in Kraft treten. Die vorgeschlagene Novelierung wird allerdings dem Sinn und Zweck der Spielverordnung nicht gerecht. Statt die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre zu korrigieren und einen effektiven Spielerschutz durch die Beschränkung der Verluste und Gewinne auf ein vertretbares Maß (ohne Vermögenswert) zu gewährleisten, sollen die Spielanreize durch ein schnelleres Spiel gesteigert, die durch die Umgehung der Verordnung erreichten Höchstgewinne festgeschrieben und der mögliche Stundenverlust deutlich erhöht werden.
 
Eine Spieldauer von mehr als 15 Sekunden, ein Höchstverlust in Höhe des Brutto-Stundenlohns eines Arbeiters sowie das Dreifache als Höchstgewinn (45 EUR) werden der notwendigen Abgrenzung zum Glücksspiel eher gerecht und verhindern gleichzeitig eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebes. Eine fundamentalere Gesetzesänderung fordert der »Fachverband Glücksspielsucht« ein, der in seinem 10-Punkte-Positionspapier die Einordnung von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit unter das staatliche Glücksspielmonopol vorschlägt.



 Glücksspielautomaten

Neben den »Live Games« betreiben Spielbanken separat – zum Teil in Dependancen – das »Kleine Spiel« an Automaten. Der Zugang ist leichter, eine Ausweispflicht besteht nicht, und die Hemmschwelle ist geringer als beim formelleren und vornehmeren Roulette oder Black Jack. Wer an einem Gerät spielt, braucht sich weder mit Croupiers noch Mitspielern auseinanderzusetzen.
 
Zwar können sich Spieler auch für Automatenkasinos sperren lassen; eine Kontrolle – und damit der Schutz des Spielers vor sich selbst – ist aber aufgrund der fehlenden Zugangskontrolle kaum zu realisieren. Im Juli 2004 haben die Innenminister der Bundesländer allerdings eine Angleichung der Kontrollen im »Großen und Kleinen Spiel« beschlossen, um ein einheitliches und effektives Konzept zum Schutz der Spieler in Spielbanken durchzusetzen. Dazu sollen zukünftig auch im »Kleinen Spiel« lückenlose Ausweiskontrollen verbunden mit dem Abgleich der Besucherdaten mit der Sperrliste erfolgen. Eine grundsätzliche Erfassung von Be sucherdaten, wie im »Groß   Spiel«, ist dagegen nicht geplant.
 
Sollte die Entwicklung biometrischer Verfahren bis zur angestrebten Umsetzung (spätestens bis zum 31.12.2005/2006) so weit fortgeschritten sein, dass sie eine gleichwertige, den ordnungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen genügende Alternative zur Ausweiskontrolle mit Datenabgleich darstellen, wäre die Angleichung durch den Einsatz dieser Verfahren im »Kleinen Spiel« möglich. Nach dem Einwurf des Geldes (0,50–250 EUR) und der Bedienung des Starthebels oder der Starttaste erfolgt die Ausspielung der Gewinnsymbole auf den meist 3–5 rotierenden Walzen der Automaten.
 
Läuft eine Gewinnkombination ein, kann der Gewinn über 50000 EUR betragen, an Automaten, die zur Ausspielung eines Jackpots (Poker-Sprache: Schälchen für Einsätze) zusammengeschaltet sind, über 1 Mio. EUR. An Multi-Roulette-Automaten, an denen gleichzeitig mehrere Spieler (mit Einsätzen bis zu 1750 EUR) ihr Glück versuchen können, wird die Gewinnzahl durch den automatischen Einwurf der Elfenbeinkugel in der Roulettekessel ermittelt. Weitere Angebote im »Kleinen Spiel« (einiger Spielbanken) sind Bingo, Derby (Pferderennspiel), Poker, Black Jack, Lotto, Glücksrad etc.



 Black Jack

Nach dem Roulette ist »Black Jack« das zweithäufigste Angebot im »Großen Spiel«. Die Kasinovariante des Kartenspiels »17 und 4« wird mit mindestens 4 Kartenspielen à 52 Blatt gespielt. Der Spieler tritt gegen die Bank an und verfolgt das Ziel, mit den ausgegebenen Spielkarten den Gesamtwert von 21 zu erreichen oder diesem möglichst nahezukommen – ohne ihn zu überschreiten. Nach dem Einsatz der Jetons (Minimum: 5, 10 oder 20 EUR, Maximum: 500 oder 1000 EUR sowie weitere Einsätze beim Splitten und Verdoppeln) gibt der Croupier die Karten an die Spieler und sich selbst nach festgelegtem Modus aus. Kommt der Spieler, der beliebig viele Karten ziehen kann, näher an den Wert 21 als der Croupier, gewinnt er die Höhe seines Einsatzes – bei Black Jack (As und 10/Bild) das 1,5fache. Bei Gleichstand bleiben die Jetons liegen, können zurückgezogen oder verändert werden, bei niedrigerem Gesamtwert oder Überschreiten der Zahl 21 gehen sie verloren. Ein optimales Spielverhalten, d. h. Spielen nach der sog. Basisstrategie, führt auf Dauer zu einem Verlust von 0,7% der Einsätze, ansonsten schwanken die Ver lustquoten zwischen 2 und 15%.



 Roulette

Roulette gehört zu den traditionellen Angeboten des »Großen Spiels«.

Die Teilnahme am »Großen Spiel« ist nur nach Vorlage eines gültigen Ausweises beim Betreten der Spielbank und durch Einhalten der – inzwischen teilweise gelockerten – Kleiderordnung möglich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, in einigen Bundesländern noch 21 Jahre. Auf einer Karteikarte muss der Besucher zudem per Unterschrift bestätigen, dass er sich in geordneten wirtschaftlichen Ver hält nissen befindet und sich im Falle einer Sperre mit der entsprechenden Mitteilung an andere Spielbanken einverstanden erklärt. Die Spielbank kann Besucher ohne Angabe von Gründen aussperren. In der Regel werden Sperren wegen Straftaten, Manipulation und Störung des Spielablaufes oder wegen »Hasardierens« (risiko reichen Spielens ohne Rücksicht auf andere oder sich selbst) ausgesprochen.
 
Spieler oder deren Angehörige können aber auch selbst eine begrenzte oder lebenslange Sperre erwirken, die an alle bundesdeutschen und österreichischen Spielbanken weiter  leitet wird. Eine Speicherung der lebenslangen Sperre erfolgt in einigen Spielbanken allerdings nur über einen Zeitraum von 7 Jahren, d. h. nach Ablauf der Sperrfrist kann der Spieler ungehindert das Kasino betreten. Andere Spielbanken (z. B. in Bayern) verlängern die Sperre automatisch weiter und fordern einen Antrag auf Aufhebung der Sperre. Das Spiel beginnt mit dem Einsatz der Jetons (statt Bargeld) auf einem Roulettetableau.
 
Die Einsatzvarianten und Gewinnmöglichkeiten reichen von dem Spiel auf »einfache Chancen« (rot/schwarz, gerade/ungerade, Zahlen 1–18/19–36), das im Falle eines Gewinnes den 1fachen Einsatz einbringt, bis hin zu Einsätzen auf einzelne Zahlen von 0 bis 36 (»plein«), mit der Chance, das 35fache des Einsatzes zu gewinnen. Auf lange Sicht gehen 1/37 oder 2,7% des Einsatzes beim Zahlenspiel und 1,4% beim Spiel auf einfache Chancen verloren. Diese rein statistischen Werte sollten aber nicht über häufige Totalverluste hinwegtäuschen. Der mittlere Verlust bezieht sich nur auf ein einziges Spiel – und welcher Spieler setzt schon bei einem Spielbankbesuch nur ein einziges Mal. Nach 37 Spielen hat der Spieler im Mittel den ganzen Einsatz eingebüßt (Krämer, 1998). In den Spielbanken stehen jeweils mehrere Roulettetische mit unterschiedlichen Mindest- (1– 20 EUR) und Höchsteinsätzen (7000–21000 EUR, einfache Chancen).
 
Die Gewinnzahl wird ermittelt, indem ein Croupier eine Elfenbeinkugel in die Gegenrichtung einer sich drehenden Scheibe in den Roulettekessel einwirft, die schließlich in einem der 37 Zahlenfächer liegenbleibt – der klassische Fall einer Zufallsentscheidung. Nach einer repräsentativen Befragung der Stiftung Warentest (1992) glauben 14% bzw. 17% der Bürger aus den alten bzw. neuen Bundesländern, dass mit Spielsystemen die Gewinnchancen beim Roulette steigen. Diesen Glauben nutzen »Geschäftemacher«, die in Tageszeitungen per Anzeige Käufer für ihre »Gewinnstrategien« suchen, Fachorgane wie das Casino Journal oder das Casino-Club-Magazin stehen ihnen mit »Systemanalysen« zur Seite. Dem ist  neben dem Hinweis auf den zufallsbestimmten Ausgang des Spiels entgegenzuhalten: »Albert Einstein hatte sich ein Jahr lang mit der Materie des Roulettespiels beschäftigt und gelangte zu der Erkenntnis, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt, auf Dauer beim Roulette zu gewinnen: Jetons zu stehlen oder Systeme zu verkaufen«